Die Einheitliche Europäische Akte von 1987 enthält als komplementäres Element zum Binnenmarktziel auch die Verpflichtung, die Kohärenz, d. h. den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhang in der Gemeinschaft, zu stärken. Der entscheidende Beitrag dazu muß von der Vollendung des Binnenmarktes selbst und von der Abstimmung der Wirtschaftspolitik kommen.
Die Startbedingungen der einzelnen Mitgliedstaaten sind jedoch unterschiedlich; nach der Süderweiterung hat sich der wirtschaftliche Abstand zwischen den EG-Mitgliedstaaten zusätzlich vergrößert.
Die Gemeinschaft verfolgt eine Politik der Stärkung ihres wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts. Sie setzt sich insbesondere zum Ziel, den Rückstand der am wenigsten begünstigten Gebiete zu verringern (Art.130a EWGV). Der Binnenmarkt wird einen entscheidenden Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt leisten, nicht zuletzt deshalb, weil er auch eine bessere Abstimmung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten begünstigt. Den schwächeren Mitgliedstaaten soll insbesondere mit Hilfe der drei EG-Strukturfonds (Regional-, Sozial- und Agrarfonds) die Anpassung ihrer Wirtschaftsstrukturen an den gemeinsamen Markt erleichtert werden, damit die Vorteile der Integration für alle Regionen spürbar werden.
Der Europäische Rat hat im Februar 1988 unter deutscher EG-Präsidentschaft die Verdoppelung der Finanzmittel für die drei Strukturfonds beschlossen. Aus allen drei Strukturfonds stehen für den Zeitraum 1989 bis 1993 Mittel in Höhe von rund 122 Mrd DM zur Verfügung. Der größte Teil dieser Mittel fließt im Sinne der Bemühungen um wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der EG in die am wenigsten entwickelten Gebiete. Nach der Verabschiedung der Rahmen-Verordnung zur Reform der Strukturfonds im Juni 1988 und der vier Durchführungs-Verordnungen im Dezember 1988 müssen diese Rechtsgrundlagen nun in politische Handlungen umgesetzt werden. Das bedeutet insbesondere die Festlegung der Förderinhalte und die Entscheidung über die Verwendung der Mittel im Rahmen konkreter Programme.
Diese Reformbeschlüsse sind eine gute Basis für die Verwirklichung der Ziele der Einheitlichen Europäischen Akte zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts. Die Gemeinschaft kann jetzt alle Kräfte auf das Binnenmarktziel 1992 konzentrieren.