Wirtschafts- und Währungsunion

Herausgegeben vom Bundesministerium für Wirtschaft im Februar 1990


Die EG-Länder rücken mit fortschreitender Vollendung des Binnenmarktes immer mehr zusammen. Die wirtschaftspolitischen Handlungsspielräume der einzelnen Mitgliedstaaten werden enger, die Auswirkungen nationaler Aktivitäten auf die Partnerländer stärker. Für alle nimmt der Zwang zu, die Abstimmung in der Wirtschafts-, Finanz- und Währungspolitik verbindlicher zu gestalten.

Die Notenbankpräsidenten der EG und andere Experten haben unter der Leitung des EG-Präsidenten Jacques Delors einen Weg aufgezeichnet, wie eine Europäische Wirtschafts- und Währungsunion geschaffen werden kann.

Die Hauptempfehlung dieses Berichts ist die Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion in drei Stufen. Für die einzelnen Stufen sind keine zeitlichen Festlegungen vorgeschlagen. Die 1. Stufe soll jedoch spätestens im Juli 1990 mit der Liberalisierung des Kapitalverkehrs beginnen.

Auf dem Europäischen Rat in Straßburg Anfang Dezember 1989 haben die Regierungschefs der EG-Mitgliedstaaten sich auf folgendes geeinigt:

Die Regierungskonferenz, die die für die Wirtschafts- und Währungsunion notwendigen Änderungen der Römischen Verträge beschließen soll, wird im Dezember 1990 in Rom eröffnet.

Die erste Phase der Wirtschafts- und Währungsunion wird am 1. Juli 1990 beginnen.

Damit ist ein entscheidender Schritt zur Wirtschafts- und Währungsunion getan. Der erwähnte Delors-Bericht wird auch für die Zukunft die wichtigste Diskussionsgrundlage für die Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion sein.

Im Währungsbereich stimmen die Vorschläge weitgehend mit den Zielvorstellungen der Bundesregierung überein. Insbesondere die vom Ausschuß vorgeschlagenen Konstruktionsmerkmale eines europäischen Zentralbanksystems (Verpflichtung zur Preisstabilität, Unabhängigkeit, föderativer Aufbau, keine Finanzierung von Budgetdefiziten etc.) entsprechen grundsätzlich den Vorstellungen der Bundesregierung.

Diese Vorschläge und die Ausführungen des Delors-Berichts zur Wirtschaftsunion bedürfen noch eingehender Prüfungen und Erörterungen, die sicher mehrere Jahre dauern werden. Damit zeichnet sich ab, daß die Wirtschafts- und Währungsunion nicht gleichzeitig, sondern im Anschluß an die Verwirklichung des Binnenmarktes geschaffen wird. Dies ist gerechtfertigt, denn erst mit der Vollendung des Binnenmarktes, z. B. im Bereich des Kapitalverkehrs, sind die Voraussetzungen für eine europäische Wirtschafts- und Währungsunion gegeben.


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