In der Diskussion um die für Ende 1992 vorgesehene Verwirklichung des EG-Binnenmarktes war die Berücksichtigung der sozialen Dimension immer wieder eingefordert worden. Die in Maastricht vereinbarten neuen Regelungen gelten zunächst jedoch nur für elf Mitgliedsstaaten. Mit Ausnahme Großbritanniens, das an den Beratungen und der Verabschiedung der Vorschläge der Kommission nicht teilnimmt, schließen diese ein gesondertes Abkommen, das dem Vertrag beigefügt wird. "Ziel der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedsstaaten ist" nach Artikel 1 des Abkommens: "die Förderung der Beschäftigung, die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, ein angemessener sozialer Schutz, sozialer Dialog, die Entwicklung des Arbeitskräftepotentials im Hinblick auf ein dauerhaft hohes Beschäftigungsniveau und die Bekämpfung von Ausgrenzungen". In einigen Bereichen - so z. B. bei der Verbesserung der Arbeitsumwelt, Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern - kann der Rat mit qualifizierter Mehrheit und in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament entscheiden. Bei anderen, besonders sensiblen Fragen - so bei der Gestaltung der Mitbestimmung und von Beschäftigungsbedingungen der Staatsangehörigen aus Drittländern - beschließt der Rat einstimmig.
Beim wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt wurde auf Verlangen der weniger wohlhabenden Mitgliedsstaaten, insbesondere Spaniens, ein "Kohäsionsfond" für Vorhaben in den Bereichen "Umwelt" und "transeuropäische Netze" geschaffen, aus dem nach einem Zusatzprotokoll Mitgliedsstaaten mit einem Pro-Kopf-Einkommen - gemessen am jeweiligen Bruttosozialprodukt - von weniger als 90 Prozent des Gemeinschaftsdurchschnitts finanzielle Mittel erhalten sollen, vorausgesetzt, sie weisen ein Programm zur Erfüllung der wirtschaftlichen Konvergenzbedingungen vor. Für die zukünftige Finanzverfassung der EG, die 1992 im Rahmen des "Delors- II-Pakets" entwickelt werden muss, erklären die Regierungschefs in einem Zusatzprotokoll die Absicht, die Finanzprobleme der weniger wohlhabenden Mitgliedsstaaten bei der Festlegung der EG-Eigenmittel stärker zu berücksichtigen.
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