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about the ramifications of the

Treaty of Maastricht


Die gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik: das Herzstück der Union

Mit dem Unionsvertrag vereinbaren die beteiligten Staaten eine "Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik" (GASP). Damit reagierten die Vertragspartner auf die besonderen außenpolitischen Herausforderungen, denen sich Westeuropa in den regionalen und globalen Krisen zu Beginn der neunziger Jahre ausgesetzt sah. Im Vergleich zur umfassenden Kompetenzabgabe und den eindeutigen Regeln in den anderen Aktionsbereichen der Union bleiben die entsprechenden Bestimmungen für die Übertragung von Kompetenzen im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik eher vage und in entscheidenden Fragen unverbindlich. Doch werden zugleich neue Handlungsmöglichkeiten eröffnet.

Grundlagen für Europäische Union weiterentwickeln

Eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik gehört zu den wesentlichen Bausteinen der Europäischen Union. Wir haben uns zusammen mit Frankreich dafür eingesetzt, daß dieses Instrument so wirkungsvoll wie möglich ausgestaltet und auch der Einstieg in Mehrheitsentscheidungen ermöglicht wird. Zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gehört auch eine gemeinsame Verteidigungspolitik, die auf längere Sicht zu einer gemeinsamen Verteidigung führen wird. Der Europäische Einigungsprozess bleibt mit dem Vertragswerk von Maastricht nicht stehen. Es sind die Grundlagen für die Europäische Union geschaffen worden, sie ist jedoch noch nicht vollendet. 1996 werden wir im Rahmen einer Regierungskonferenz erneut prüfen, wie insbesondere die Bestimmung über die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, die Rechte des Europäischen Parlaments in der Gesetzgebung, und die Heranführung noch intergouvernementaler Bereiche in den Gemeinschaftsrahmen im Hinblick auf die Vollendung der Europäischen Union fortzuentwickeln sind.

Der ehemalige Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher anläßlich der Unterzeichnung des Vertrages über die Europäische Union am 7. Februar 1992

Die Ziele in diesem neuen Handlungsfeld werden weit gespannt: Die Politik der Union erstreckt sich auf "alle Bereiche der Außen- und Sicherheitspolitik". Drei Verfahren der Abstimmung mit unterschiedlicher Bindungswirkung sieht der Vertrag vor. Im Bereich einer systematischen Zusammenarbeit, in dem sich die Mitgliedsstaaten gegenseitig über jede außen- und sicherheitspolitische Frage von allgemeiner Bedeutung unterrichten, stimmen sie ihre Haltungen in außenpolitischen Fragen untereinander ab, wobei der Rat einstimmig einen "gemeinsamen Standpunkt" festlegen kann. Im zweiten Schritt beschließt der Rat einstimmig "auf der Grundlage allgemeiner Leitlinien des Europäischen Rates", daß "eine Angelegenheit zum Gegenstand gemeinsamer Aktionen" wird. Der Rat kann schließlich einstimmig festlegen, in welchen Fragen mit qualifizierter Mehrheit entschieden wird, wobei dann die Zustimmung von mindestens acht Mitgliedern für Beschlüsse erforderlich ist.

Die Möglichkeit, die außen- und sicherheitspolitischen Aktivitäten der Union in gemeinsame Aktionen zu überführen, bei deren Durchführung fallweise auch Mehrheitsentscheidungen vorgesehen werden können, stellt noch keine Vergemeinschaftung im rechtlichen und verfahrensmäßigen Sinne dar. Aber diese Bestimmung weist in die Richtung einer immer engeren Verschränkung der Mitgliedsstaaten und der Gemeinschaft mit dem Ziel einer europäischen Außen- und Sicherheitspolitik als wesentlichem Baustein der Europäischen Union. Das Prinzip der Gemeinschaftstreue - ähnlich dem deutschen Verfassungsgrundsatz der Bundestreue - gilt auch in der GASP.

Erhebliche Bedeutung kann der Abschnitt erlangen, der bestimmt, daß "die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik die Gesamtheit der Fragen umfaßt, die die Sicherheit der Europäischen Union betreffen". Hierzu gehört auf "längere Sicht auch die Formulierung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik, die zu gegebener Zeit zu einer gemeinsamen Verteidigung führen könnte".

Wesentlich ist in diesem Zusammenhang die Feststellung, daß die Westeuropäische Union "integraler Bestandteil der Entwicklung der Europäischen Union ist". Sie hat die Aufgabe, die "Entscheidungen und Aktionen der Union, die verteidigungspolitische Auswirkungen haben, auszuarbeiten und durchzuführen''. Dabei sind keine Mehrheitsentscheidungen möglich. Mit dieser Regelung haben die Vertragspartner auf bestehende Strukturen und Verfahren zur Lösung aktueller Probleme zurückgegriffen. Die Westeuropäische Union (WEU) war bereits am 31. Oktober 1954 gegründet worden und befaßt sich mit Fragen der kollektiven Selbstverteidigung sowie mit der wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Zusammenarbeit ihrer Mitgliedsstaaten. Der WEU gehören Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Luxemburg, die Niederlande und seit 1989 Portugal und Spanien an. Lediglich Dänemark, Griechenland und Irland sind keine WEU-Mitglieder, doch hat Griechenland vor dem Maastrichter Gipfel bereits einen Beitrittsantrag gestellt.

In einer umfangreichen Erklärung, die in die Schlußakte der Regierungskonferenzen aufgenommen wurde, äussern sich die Mitgliedsstaaten der Westeuropäischen Union zur Rolle der WEU, ihren Beziehungen zur Europäischen Union und zur atlantischen Allianz. Damit wird eines der schwierigsten Probleme, das die Verhandlungen intensiv beschäftigt hatte, überwunden. Mit diesen Vereinbarungen macht die Diskussion über die künftige europäische Sicherheitsarchitektur einen beachtlichen Schritt vorwärts. Die klaren Aussagen zur engeren künftigen Zusammenarbeit von WEU und dem transatlantischen Bündnis nehmen auch den NATO-Staaten, die nicht der EG angehören, insbesondere den USA und Kanada, ihre zeitweisen Besorgnisse bezüglich einer möglichen Schwächung der atlantischen Partnerschaft.

Institutionell wird die Richtliniensetzung bei der Gestaltung der künftigen europäischen Verteidigungspolitik dem Europäischen Rat und die Durchführungszuständigkeit dem Rat gegeben; die Kommission wird - auch mit Initiativrechten - voll beteiligt, das Parlament wird unterrichtet. Die Unionsstaaten gehen bei der Gestaltung der künftigen europäischen Verteidigungspolitik explizit von einer engen Zusammenarbeit und Aufgabenteilung mit der NATO aus. Ausdrücklich heißt es in der dem Unionsvertrag als Anlage beigefügten Erklärung zur Westeuropäischen Union in Artikel 4 (4): "Zwischen den Generalsekretariaten der WEU und der NATOwird eine enge Zusammenarbeit herbeigeführt." Die engen Arbeitsbeziehungen zwischen beiden Bündnissen sollen "auf der Grundlage der erforderlichen Transparenz und Komplementarität" entwickelt und ausgebaut werden.

In zahlreichen Erklärungen der Staats- und Regierungschefs wurde zudem immer wieder darauf hingewiesen, daß es das Ziel der Reformen sei, den europäischen Pfeiler in der NATO zu stärken. Die transatlantische Partnerschaft und die enge Verbundenheit mit den USA und Kanada sollen mit den neuen Vereinbarungen nicht geschwächt, sondern im Gegenteil gestärkt werden. Angesichts der veränderten Verhältnisse in Europa nach dem Zusammenbruch des Warschauer Paktes kommt es jetzt darauf an, die von US-Präsident Bush geforderte "neue Weltordnung" unter aktiver Beteiligung der Europäer zu verwirklichen. Hierzu leisten die in Maastricht beschlossenen Vereinbarungen einen wichtigen Beitrag.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt fällt es noch schwer, die neuen Regelungen in ihren Auswirkungen einzuschätzen. Im Vergleich zur Geschichte und zum Status quo der europäischen politischen Zusammenarbeit geben die Bestimmungen des neuen Vertrags der Union eine erheblich ausgeweitete aussen und sicherheitspolitische Zuständigkeit. Tabuthemen dürfte es so nicht mehr geben. Insbesondere ist der Weg zu einer europäischen Sicherheitsordnung, die die transatlantischen und europäischen Sicherheitsinteressen in Einklang bringt und allen Beteiligten erhebliche Vorteile verspricht, vom Vertragstext deutich vorgezeichnet.

Weitere Information

Der Weg zur Europäischen Union ist unumkehrbar

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft sind jetzt in einer Weise miteinander verbunden, die ein Ausbrechen und einen Rückfall in früheres nationalstaatliches Denken mit allen seinen Konsequenzen unmöglich macht. Wir haben damit ein Kernziel deutscher Europapolitik in die Tat umgesetzt. Maastricht ist der Beweis dafür, daß das vereinte Deutschland seine Verantwortung in und für Europa aktiv wahrnimmt und klar zu dem steht, was wir immer gesagt haben, nämlich, daß die deutsche Einheit und die europäische Einigung zwei Seiten ein und derselben Medaille sind.

Bundeskanzler Helmut Kohl am 13. Dezember 1991 vor dem Deutschen Bundestag

Das starke Europa-Engagement aller Bundesregierungen der Nachkriegszeit entspricht den vitalen Interessen Deutschlands: Mit den EG-Partnern verbindet die Deutschen eine weitreichende Übereinstimmung in den grundlegenden humanistischen Werten und politischen Zielen. Die deutsche Wirtschaft ist in hohem Maße exportorientiert und mit dem EG-Markt aufs engste verknüpft. Zudem wird zunehmend deutlicher erkennbar, daß ein Nationalstaat wie die Bundesrepublik, alleine auf sich gestellt, heute wesentliche Gegenwarts- und Zukunftsprobleme nicht mehr befriedigend lösen kann: Dies gilt für den Umweltschutz genauso wie für Fragen der Handelspolitik oder für neue Herausforderungen in den Bereichen Forschung und Technologie: Konstruktion und Bau des Airbus, der Rakete Ariane oder des Raumlabors "Spacelab" sind Beispiele dafür, welche Leistungen eine Zusammenarbeit verschiedener europäischer Nationen erbringen kann.

Aus: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Auf dem Weg zur Europäischen Union


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