Hier findet man einige Definitionen von Begriffen, Abkürzungen und Fremdwörtern. Man muß diesen Jargon kennen, um die deutsche Wirtschaft richtig zu verstehen. Diese Bedeutungen sind ein wertvoller Begleiter für die unterschiedlichsten Wirtschaftsinformation; sie geben die notwendigen Erläterungen.
ECU (European Currency Unit) Die ECU ist eine künstlich geschaffene Bezugsgröße für die am EWS (Europäischen Währungssystem) teilnehmenden Währungen. Sie wird als gewichteter Währungskorb definiert, der sich aus bestimmten Beträgen der Währungen der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Der Anteil der D-Mark beträgt rd. 30%. Mit Inkrafttreten des Vertrages zur Europäischen Union wird die Zusammensetzung des ECU-Korbes, der bislang alle fünf Jahre einer Revision unterzogen wurde, nicht mehr geändert. Mit Beginn der Endstufe der Wirtschafts- und Währungsunion werden die Umtauschkurse zwischen den an der Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmenden nationalen Währungen sowie die Umrechnungskurse zwischen ihnen und der ECU unwiderruflich festgesetzt. Die ECU verliert damit ihren besonderen Charakter eines Währungskorbes. Ungeachtet des zunächst noch weiter bestehenden Nebeneinanders der Mitgliedswährungen und der ECU entsteht in Europa ein einheitlicher Währungsraum. Die ECU tritt erst zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt an die Stelle der Teilnehmerwährungen. Der Umtausch erfolgt zu den bereits zu Beginn der Endstufe festgesetzten Umrechnungskursen. Mit der Umtauschaktion selbst sind - ganz im Unterschied zu einer Währungsreform - Änderungen im Realwert von Geldforderungen und-verbindlichkeiten, Löhnen, Renten etc. nicht verbunden.Erst mit Einführung der ECU als Einheitswährung wird diese zum alleinigen gesetzlichen Zahlungsmittel in den Teilnehmerländern.
EFTA (European Free Trade Association = Europäische Freihandelszone: Sitz: Genf) Großbritannien, Schweden, Norwegen, Dänemark, Österreich, die Schweiz und Portugal, schlossen sich 1960 zur EFTA zusammen. 1970 trat Island als weiteres Mitglied bei. Finnland assoziierte sich (FINEFTA). Die EFTA hat bis Ende 1966 praktisch alle Zölle und Kontingente für die Einfuhr von Waren aus den Partnerländern beseitigt, mit Ausnahme von Agrarerzeugnissen und Meeresprodukten, die nicht in den Freihandel einbezogen sind. Mit der Erweiterung der Gemeinschaft sind Großbritannien, Irland und Dänemark zum 31. Dezember 1972 aus der EFTA ausgetreten. Die verbleibenden EFTA-Staaten und Finnland schlossen zu gleicher Zeit jeweils mit der EG Freihandelsabkommen. Diese sehen den vollständigen Zollabbau auf dem gewerblichen Sektor in der Regel innerhalb von fünf Jahren vor, ferner Zollzugeständnisse für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse, Wettbewerbsgrundsätze, Schutzklauseln und institutionelle Regelungen. Durch die Abkommen werden Freihandelszonen geschaffen: die Außenzölle werden nicht harmonisiert und die Partner bleiben frei in ihrer Außenwirtschaftspolitik. Die Freihandelsabkommen funktionieren reibungslos. EFTA-Staaten und EG haben inzwischen eine über die Abkommen hinausreichende Zusammenarbeit entwickelt (z. B. in Forschung und Entwicklung). 1984 beschlossen EG und EFTA-Staaten die Schaffung eines großen dynamischen europäischen Wirtschaftsraumes (Luxemburger Erklärung vom 9. 4. 1984). Die Bedeutung dieses Beschlusses ist angesichts der Arbeiten der EG zur Vollendung des Binnenmarktes noch gewachsen. Ein europäischer Wirtschaftsraum setzt voraus, daß Fortschritte des EG-Binnenmarktes möglichst parallel auch im Verhältnis EG/EFTA-Staaten realisiert werden, um Grabenbildungen zu vermeiden.
Europäische Gemeinschaft (EG) Der erste Schritt zu einer wirtschaftlichen Integration in Europa war die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, Montanunion) durch Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Innerhalb dieses Gebietes wurde 1952 für Kohle, Eisen und Stahl ein gemeinsamer Markt geschaffen. Der zweite Schritt zu einem gemeinsamen europäischen Wirtschaftsraum war 1958 die Bildung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) durch dieselben sechs Staaten. Hauptkennzeichen: Abbau der Zölle und mengenmäßigen Beschränkungen zwischen den beteiligten Ländern, gemeinsamer Außenzoll, Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Niederlassungsfreiheit für Selbständige und Unternehmen, freier Kapital- und Dienstleistungsverkehr, eine gemeinsame Politik auf dem Gebiet der Landwirtschaft, des Wettbewerbs, des Verkehrs und des Außenhandels, eine Zusammenarbeit in der Sozialpolitik und eine Koordinierung der Wirtschafts- und Währungspolitik der Mitgliedstaaten. (Wirtschafts- und Währungsunion) Nach dem Ende der 12jährigen Übergangszeit, in der insbesondere die Zollunion schrittweise verwirklicht und ein gemeinsamer Agrarmarkt errichtet wurde, soll nunmehr der gemeinschaftliche Binnenmarkt bis 1992 verwirklicht werden. Gleichzeitig mit dem Gemeinsamen Markt wurde die Europäische Atomgemeinschaft (EAG, EURATOM) gegründet, um die Kernforschung und Kernindustrie in Europa zusammenzufassen und die Ausnutzung der Kernenergie für friedliche Zwecke zu fördern. Die drei Europäischen Gemeinschaften EWG, EGKS und EURATOM sollten auch vertragsrechtlich zu einer einzigen Europäischen Gemeinschaft verbunden werden. Seit dem 1. Juli 1967 bestehen ein gemeinsamer Ministerrat und eine gemeinsame Kommission (Sitz: Brüssel) für alle drei Gemeinschaften. Zum 1. Januar 1973 traten Großbritannien, Irland und Dänemark den Europäischen Gemeinschaften bei. Am 1. Januar 1981 wurde Griechenland und am 1. Januar 1986 Portugal und Spanien in die Europäische Gemeinschaft aufgenommen. Ziel der Gemeinschaft ist es weiterhin, zu einer sämtliche Beziehungen der Mitgliedstaaten umfassenden Europäischen Union zu gelangen.
Einfuhr (Import). Im engeren Sinne die Lieferung ausländischer Waren in das Inland. Die wichtigsten Lieferländer der Bundesrepublik Deutschland sind: Frankreich, die Niederlande, Italien, Belgien/Luxemburg, die USA, Großbritannien, Japan, die Schweiz, Österreich, Spanien. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Einfuhrbeschränkungen (Devisenbewirtschaftung, Kontingente und Zölle) weithin beseitigt.
EUROMARKT Am EUROMARKT werden meist kurzzeitige Mittel einer konvertiblen Währung angelegt und ausgeliehen, und zwar außerhalb des eigentlichen Heimatlandes dieser betreffenden Währung. So gibt es neben dem EURO-Dollarmarkt auch einen EURO-DMMarkt und eine EURO-Markt für Schweizer Franken. Führender Bankplatz für EURO-Geschäfte ist London; daneben sind noch die Plätze Luxemburg und Zürich von Bedeutung. In der Bundesrepublik spielt das EURO-Geschäft wegen der Verpflichtung, zinslose Mindestreserven auf Auslandseinlagen zu halten, kaum eine Rolle.
(EWS) Europäisches Währungssystem. Vom Europäischen Rat am 5. Dezember 1978 beschlossenes System für eine engere währungspolitische Zusammenarbeit, die zu einer stabilen Währungszone in Europa führen soll. Das EWS ist ein Wechselkursverbund, dem bis auf zwei (Portugal und Griechenland) alle Mitgliedstaaten angehören. Alle Mitgliedsländer des EWS haben für ihre Währungen untereinander feste bilaterale Leitkurse vereinbart, so daß ein Paritätengitter entsteht. Die Marktkurse jeder Währung können von den bilateralen Leitkursen um bis zu + 2,25 % (Großbritannien, Spanien + 6 %) abweichen. Beim Erreichen dieser "Bandbreiten" besteht die Pflicht zu Interventionen. Zur rechtzeitigen Feststellung von sich entwickelnden Abweichungen zwischen den Gemeinschaftswährungen verfügt das EWS über ein Indikatorsystem, das auf dem ECU beruht. Erreicht eine Währung 75 % ihrer maximalen Abweichungsspanne vom gewichteten Durchschnitt aller Mitgliedswährungen, werden von diesem Land angemessene Korrekturmaßnahmen erwartet.
Wettbewerb - (Konkurrenz). Leistungskampf zwischen Unternehmen um die Behauptung und Erweiterung der jeweiligen Stellung am Markt. Der Wettbewerb steuert die Einkommensverteilung nach der Leistung, trägt zur Zusammensetzung des Angebots von Waren und Dienstleitungen nach den Konsumentenwünschen bei, lenkt die Produktionsfaktoren in die besten Einsatzmöglichkeiten, sorgt für die flexible Anpassung der Produktionskapazitäten und trägt zur Beschleunigung des technischen Fortschritts bei.
Wirtschaftsordnung Gesamtheit aller Regeln, Normen und Institutionen, die die Entscheidungsund Handlungsspielräume der am Wirtschaftsleben Beteiligten (u. a. Haushalte, Unternehmen, öffentliche Hand) festlegt und voneinander abgrenzt. Man kann grundsätzlich zwei Wirtschaftsordnungen unterscheiden: Marktwirtschaft und Zentralverwaltungswirtschaft. Die Wirtschaftsordnung hat entscheidende Konsequenzen für die Funktionsfähigkeit der Wirtschaft, ihre ökonomische Leistungsfähigkeit und die optimale Lenkung des Wirtschaftsprozesses. Wirtschafts- und Staatsordnung sowie Teilbereiche der Wirtschaftsordnung (wie Wettbewerbs-, Sozial- und Geldordnung) stehen in einem engen, sich wechselseitig bedingenden Zusammenhang (Interdependenz der Ordnungen).
Wirtschaftspolitik Die Gesamtheit staatlicher Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, das Wirtschaftsleben zu ordnen und im Sinne bestimmter Ziele zu beeinflussen. Als wesentliche Ziele der modernen Wirtschaftspolitik gelten insbesondere hoher Beschäftigungsstand, Stabilität des Preisniveaus, stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum, ausgeglichene Zahlungsbilanz und eine leistungsgerechte Einkommensverteilung.
Wirtschafts- und Währungsunion Im Dezember 1991 haben sich die Staats- und Regierungschefs in Maastricht auf einen Vertrag zur Bildung einer WWU geeinigt. Der Vertrag soll bis Ende 1992 von allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Der Vertrag sieht vor, daß die Endstufe der WWU 1997 spätestens jedoch 1999 beginnt. Es werden dann die Wechselkurse zwischen den Währungen der Mitgliedstaaten endgültig fixiert werden, die die notwendigen wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen. Voraussetzungen sind Geldwertstabilität, gesunde Staatsfinanzen, Teilnahme am engen Band des EWS-Wechselkursverbundes, Konvergenz der langfristigen Zinssätze. Diese Zulassungsvoraussetzungen sollen sicherstellen, daß die WWU eine Stabilitätsgemeinschaft wird, d. h. die künftige Einheitswährung ECU in punkto Stabilität der DM nicht nachsteht. Die Gründung eines Europäischen Systems der Zentralbanken, bestehend aus einer von jeglichen Weisungen unabhängigen Europäischen Zentralbank (EZB) und den ebenfalls unabhängigen nationalen Zentralbanken, steht im Mittelpunkt der WWU. Mit Beginn der Endstufe der WWU, d. h. mit der endgültigen Fixierung der Wechselkurse wird die Verantwortung für die Geld- und Währungspolitik allein bei der EZB liegen. Die EZB wird die Aufgabe haben, vorrangig das Ziel der Geldwertstabilität zu verfolgen. Als weiteres Element der WWU wurde eine strikte Haushaltsdisziplin der Mitglieder vereinbart, die noffalls auch mit Sanktionen durchzusetzen ist. Für den Teilbereich Wirtschaftsunion wurde die Verpflichtung der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft auf eine offene Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb festgelegt. Die 2. Stufe der WWU wird am 1. 1. 1994 beginnen. Mit ihrem Beginn wird das Europäische Währungsinstitut errichtet, das vor allem die nationalen Geldpolitiken stärker koordinieren soll, um den Übergang zur Endstufe der WWU vorzubereiten. Während der 2. Stufe verbleibt die geld- und währungspolitische Kompetenz jedoch noch ausschließlich bei den Mitgliedstaaten. Die 1. Stufe der WWU läuft bereits seit dem 1. 7. 1990; sie sieht die Liberalisierung des Kapitalverkehrs zwischen den EG-Mitgliedstaaten vor. Ziel der WWU ist es, den Austausch von Waren und Dienstleistungen in der EG zusätzlich zu erleichtern, die Investitionsbereitschaft durch verlässliche Kalkulaltionsgrundlagen zu stärken und somit Wachstum und Beschäftigung zu fördern.
Zoll Abgabe, die der Staat an der Grenze auf die Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr von Waren erhebt. Zoll wird aus vielfältigen Motiven erhoben. Finanzzoll (Haushalt), Schutzzoll (Einfuhrschutz für Wirtschaftszweige), Antidumping- oder Ausgleichszoll (Ausgleich von durch Dumping oder Subventionen verursachte bedeutende aktuelle oder drohende Schädigung eines heimischen Wirschaftszweiges).
Quelle: Herausgegeben vom Referat Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Wirtschaft